Statutenrevision SAC Sektion Titlis

Mit der Einführung eines neuen Branchenstandards für den Schweizer Sport müssen alle Sportvereine in der Schweiz Änderungen in ihren Statuten vornehmen, insbesondere in den Bereichen Governance, Ethik und Doping. Davon betroffen sind auch alle SAC-Sektionen, welche ihre Statuten bis spätestens per 1. Januar 2026 mit den von Swiss Olympic und vom Bundesamt für Sport vorgegebenen Formulierungen ergänzen müssen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass auch künftig noch J&S-Beiträge ausbezahlt werden. 

Neben diesen zwingend notwendigen Ergänzungen empfiehlt der SAC-Zentralverband zusätzlich, einige Bestimmungen zu den Rettungsstationen in die Statuten aufzunehmen. Dazu schlagen wir weitere kleine Anpassungen gemäss Musterstatuten des SAC-Zentralverbands vor. 

Die neuen Bestimmungen zur Rettungsstation Stans sind mit unserem Rettungschef Sepp Odermatt abgesprochen. Die Geschäftsstelle des SAC-Zentralverbands hat die vorliegenden Statutenanpassungen geprüft und als in Ordnung befunden. Der Vorstand der SAC Sektion Titlis empfiehlt der GV, die Statutenanpassungen zu genehmigen. 

Entwurf Statutenrevision

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